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neu: B1/B2 für den Schweizer Pass ab 1. Januar 2025

Am 1. Januar 2025 tritt im Kanton Zug das geänderte Bürgerrechtsgesetz in Kraft:

  • Sprachkenntnisse: mündlich B2, schriftlich B1 (bisher B1/A2)
  • Sozialhilfe: 5 Jahre ohne Sozialhilfe (bisher 3 Jahre)
  • Minderjährige unter 16 Jahren: nur wenn ein Elternteil ebenfalls eingebürgert wird